Medizinrecht für Heilberufe
14 Jahre lang war Rechtsanwalt Dr. Stelzl in der Medizinrechtskanzlei Ratajczak & Partner ausschließlich im Bereich des Medizinrechts tätig.
Dieses Beratungs- und Vertretungsfeld bietet er seit 2009 in eigener Kanzlei an. Das Angebot umfasst alle Bereiche, die mit dem Beruf des Arztes und Zahnarztes zusammenhängen.
Zu den Mandanten zählen Ärzte, Zahnärzte, ärztliche und zahnärztliche Kooperationsformen wie Berufsausübungs- gemeinschaften und Medizinische Versorgungszentren in der Gründungsphase, der Erweiterung und der Auflösung. Auch (zahn)ärztliche Berufsverbände oder sonstige Leistungserbringer sind jederzeit willkommen.